Vorbehaltsgebiete

An Waldflächen angrenzend finden sich speziell zwischen unsern Dörfern sehr viele Freiflächen bestehend aus Ackerland und Weideflächen, die als Vorbehaltsgebiete Forstwirschaft deklariert sind.

Vorbehaltsgebiet bedeutet, dass diese Flächen als raumbedeutsam im Sinne der Forstwirtschaft gesehen werden, ohne dass eine konkrete Nutzung dafür vorgesehen ist. Der Landkreis hatte 2003 im letzten RROP zusammen mit der Landwirtschaftskammer und der Forstbehörde diese Flächen großzügig ausgewiesen. Die Überprüfung dieser freien Flächen ist längst überfällig, es handelt sich nicht um einen Dauerzustand, sondern nur um eine vorläufige Bewertung bis der endgültige Nutzen der Flächen feststeht.

 

Umso merkwürdiger ist die Tatsache, dass auf der digitalen Landkarte des Landkreises Lüneburg derzeit diese Flächen quasi als "Dauer-Abonnement" nicht in Frage gestellt werden.

 

Nur wenn ein Grundeigentümer seinen Wald umwandelt, werden die dazugehörigen Vorbehaltsgebiete Forstwirtschaft zugunsten einer möglichen Nutzung durch Windenergie vom Landkreis positiv überprüft und zurückgenommen....Eine Umwandlung im Sinne der Bürger wird vom Landkreis nicht vorgenommen .....verkehrte Welt.

 

Nachfolgend können Sie sich im Unterordern "So sieht's aus" selbst ein Bild von diesen Vorrangflächen machen....