Vorschläge der BIWOS für Ihre Stellungnahmen gegen die Vorrangflächen Wetzen/Oerzen/Südergellersen:

- Warum werden Vorbehaltsflächen Forstwirtschaft in der Mitte zwischen unseren Dörfern (freie Äcker und Weiden) nicht im Tausch für die aktuellen Vorrangflächen Windenergie genutzt?

- Warum wandelt der Landkreis Lüneburg Vorbehaltsflächen Forstwirtschaft (wenn überhaupt) nur nach einer Waldrodung/Waldumwandlung  zu Vorrangflächen Windenergie um und nach welcher Rechtsgrundlage?

- die Vorbehaltsgebiete Forstwirtschaft werden nicht annähernd ausreichend aktualisiert, d.h. obwohl es deutlichen Bedarf für geeignete FlächenVorranggebiete Windkraft gibt, werden aktiv vom Landkreis Lüneburg die Vorbehaltsflächen nicht automatisch überprüft. So kommt es, das große Teile des Ortes Wetzen in einem Vorbehaltsgebiet Forstwirtschaft liegt, obwohl hier seit Jahrzehnten eindeutig Baugrundstücke bzw. Wohngebiet geschaffen worden sind. Ein besondere, raumbedeutsame Gewichtung kann der Forstwirtschaft auf privaten Baugrundstücken natürlich nicht beigemessen werden! Die Deklaration als Vorbehaltsgebiet Forstwirtschaft wird damit ad absurdum geführt!

- Die drei Vorranggebiete (136ha) dehnen sich über 500ha Gesamtgebiet aus und bilden eine über 5,1 Km lange Barriere und gefährdet Revier- und Zugvögel bis hin zu Fledermäusen. Die Argumentation vom Landkreis: Man hat das Vorranggebiet Wetzen gegenüber dem RROP 2013 (Repoweringfläche Wetzen) um sage und schreibe 300m eingekürzt um der Barrierewirkung der drei neuen Vorrangebiete Wetrze/Oerzen/Südergellersen zusammen entgegenzuwirken. Als wenn es einen Unterschied gäbe ob eine Barriere 5,4km oder "nur" noch 5,1km breit ist.....naiv.

 Schildern sie deshalb detailliert ihre Beobachtungen  aus der Natur (evtl. kleines Tagebuch / Kurzmemo / Liste  o.ä.): Seeadler, Rotmilan, Schwarzstorch, Wespen- oder Mäusebussard uvm. Fragen sie die BIWOS oder die Jäger nach weiteren Informationen. Klicken Sie hier für eine Beispieltabelle für Vogelbeobachtungen.

- 22 Windkraftanlagen davon 14 neue (200m hoch) erzeugen auf engstem Raum neben dem hörbaren Schall auch ungesunden Infraschall der bei diesen Anlagen noch nicht erforscht ist!  Sind wir die Versuchskaninchen für den Infraschall, der bei Großanlagen noch in mehreren km Entfernung nachweisbar ist?

- Das Thema Lärm bzw. Schall wird immer wieder mit der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) abgebügelt. Diese Verordnung aus dem Jahr 1968 wurde zuletzt vor 16 Jahren erneuert und ist mit dem Thema Windenergie immer noch überfordert. Das Thema tieffrequenter Schall wurde zwar halbherzig bzw. theoretisch mit aufgenommen, die Auswirkungen auf den Menschen sind aber rein hypothetisch. Beim Infraschall unter 20-10Hz. versagt die TA Lärm dann vollständig, aufgrund der wirtschaftlichen Brisanz zum Thema Windenergien vs. TA Lärm wird es auch erst einmal dabei bleiben. Das Thema Infraschall bleibt trotz eindeutiger Hinweise erst einmal "ergebnisoffen"...genauso wie damals das Thema Strahlung bei Atomkraft, Krebsrisiko durch Kohlestaub oder Asbest usw.

Lediglich zum Thema Impulshaltigkeit werden nach heutiger Rechtssprechung Zuschläge bei der Bewertung des Beurteilungspegels für WEA erhoben.

Die vorhandene schalltechnische Untersuchung von der Hamburger Fa.  Lärmkontor GmbH wirkt gelinde gesagt sehr optimistisch, kommt es doch trotz deutlich mehr und deutlich größerer Anlage zu einem günstigeren Urteil als ein real gemessenes Schallgutachten in Südergellersen aus dem Jahr 2010. Dies erzeugt eindeutig den Geschmack einer Gefälligkeitsuntersuchung im Auftrag des Landkreises Lüneburg, Vertrauen und Akzeptanz werden so auf sicher nicht geschaffen.

- In der Realität hat Südergellersen dann bereits z. T. auch negative Erfahrungen mit kleineren Windkraftanlagen in 500-1.000m Entfernung von Wohnhäusern gemacht, gerade Nachts sind die Windräder selbst in einer Entfernung von bis zu 1.200m deutlich hörbar.

- Im alten RROP 2013 konnte sich der Landkreis Lüneburg nicht einmal nur die Vorrangflächen Wetzen und Südergellersen zusammen vorstellen (Belastung für den Raum deutlich zu groß, Barriere für Vögel, zu kleine Mindestabstände usw.) Jetzt plant er im RROP 2014 sogar drei Vorranggebiete mit zusammen über 136ha Fläche direkt nebeneinander- grotesk!
- Der Landkreis missachtet also seine eigenen Definitionen / Vorgaben für Immissionsschutz, das Vorranggebiete in erster Empfehlung aus 2004 vom Nds. Ministerium für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz mindestens 5km, bei restriktiveren Flächennutzungen immer per Definition noch mindestens 3km Abstand untereinander haben sollen . Die Begründung vom LK dafür: „die drei Vorranggebiete liegen nun so dicht beieinander das diese wie ein Einheit wirken“ und demzufolge gar kein Mindesabstand mehr notwendig ist,  ist absurd. Immissionsrechtliche Probleme und überdurchschnittliche Belastung auf die Natur und den Menschen sind die unvermeidbaren Folgen. Mit den Alternativflächen der BIWOS wäre das dagegen kein Thema mehr.

- da keine einheitlichen Bebauungspläne für die drei Vorranggebiete gefordert werden, entstehen neben den bereits vorhanden kleinen 120-140m hohen Anlagen in Südergellersen natürlich neue 200m hohe Anlagen. Wie sollen die drei Gebiete wie eine Einheit wirken, wenn auf jeder Vorrangfläche Unterschiedliche Hohe Windkraftanlagen stehen?

- Die Entwicklungsaufgaben der Gemeinden/Samtgemeinden Erholung, Natur erleben, Tourismus, Naturpark Lüneburger Heide usw. stehen eindeutig im Widerspruch zu dem geplanten Großvorhaben Windpark Wetzen/Oerzen/Südergellersen.Baudenkmäler, aber auch Bodendenkmäler sowie Wanderwege/ Fernwanderwege/ touristische Erschließungen, Ferienwohnungen und Biosphärengebiete usw. zeigen eindeutig die Ausrichtung der Region. Neben einem Industriepark möchte niemand Urlaub machen oder spricht gar von Erholung.

- Die optisch Präsenz der neuen Windkraft -Großanlagen in den drei Vorranggebieten im Umweltbericht wird deutlich geschönt. Angeblich gibt es keine Fernwirkung ab einer Distanz von 3.000m. Diese Behauptung ist realitätsfremd, sind die bereits bestehenden 7 kleinen Anlagen in Südergellersen obwohl nur 120-140m hoch, schon von deutlich größerer Entfernung zu sehen. Aus Richtung ADAC Gelände Richtung Oerzen haben sie bereits nach 3.500m freie Sicht, aus Evendorf nach Putensen fahrend sind die kleinen Anlagen bereits in 9,5 km Entfernung deutlich sichtbar. Bei 200m hohen Anlagen wie im Hamburger Hafen, werden diese Fernwirkungen natürlich vervielfacht !!!

- Im Bereich der drei Gemeinden wird schon sehr viel regenerative Energie erzeugt (Windkraft, Photovoltaik, zahlreiche Biogasanlagen), Wir produzieren bereits deutlich mehr Energie in den Gemeinden als eigentlich  verbraucht wird!  D.h. das die drei Gemeinden sind bereits vorbelastet, zusätzlich 136ha Windkraft überlasten die Regionen dann deutlich. Andere Landkreise und Gemeinden dagegen werden kaum oder gar nicht belastet...dass ist unsozial.

- Der  Landkreis lässt zu, das Anwohner 20-30% Wertverlust bis hin zur kompletten Unverkäuflichkeit der Immobilie in Kauf nehmen müssen. Das ist quasi eine Zwangsenteignung vom Landkreis! Der Wertverlust in der Nähe solcher Industrieanlage ist nachgewiesen, alles andere ist eine eindeutige Falschbehauptung!

- Die Abstände der Vorranggebiete zu bewohnten Gebiet werden selektiv nach Wohn-, Mischgebiet und Splittersiedlungen unterschieden (1.000m / 800m / 500m)

Die Deklaration um welche Art bewohnten Gebietes es sich bei den entsprechend an den Vorranggebieten angrenzenden Dorfbereichen wirklich handelt, haben die Samtgemeinden festgelegt....der Landkreis LG hat diese Einstufung übernommen. Die Einstufen entsprechen nach Einschätzung der BIWOS nicht der Realität. 1-2 Gerätescheunen in einem Wohngebiet machen aus dem Areal noch lange kein Dorf- oder Mischgebiet! Wir sehen gerade in den Dorfrandlagen eindeutig mehr den Charakter eines Wohngebietes mit dementsprechend 1.000m Abständen. Hier hat sich der Baubestand auch seit Jahrzenten kaum verändert, wenn überhaupt wurde der Bereich Wohnen ausgebaut und nicht landwirtschaftliche Betriebe oder Gewerbe.