Diese Seite ist sehr gut strukturiert und sehr aussagekräftig!
Als Anwohnerin der Straße „Zum Lerchenberg“ in Wetzen - und damit im Erstfall eine direkt Betroffene - kann ich diese Bürgerinitiative in ihren Forderungen nur unterstützen. Ich habe daher 100 € als
Spende überwiesen und hoffe, dass auch viele Bürger aus diesem Ort endlich aufwachen und sich ebenfalls nach ihren Möglichkeiten beteiligen.
Weiterhin hoffe ich, dass auch der Bürgermeister der Gemeinde Oldendorf die Forderung der Bürgerinitiative unterstützt.
Einen ganz großen Dank an BIWOS für das Engagement und viel Erfolg!!!
Astrid Eckermann
#2
Uwe Petersen(Mittwoch, 12 März 2014 23:12)
Ich finde es eine gelungene Homepage.
Wie Sie ganz richtig erwähnen, lebt der Verein durch seine Mitglieder. Wo finde ich das Aufnahmeformular? Wie hoch ist der Mitgliedsbeitrag?
Die Konto-Nr. für eine Spende habe ich schon notiert. In den nächsten Tagen wird etwas bei Ihnen ankommen.
Ich wünsche Ihnen und uns den Erfolg für die Ziele, die wir uns auf die Fahne geschrieben haben.
Uwe Petersen, Südergellersen
#3
Barbara + Hans Otto Kirsch(Freitag, 21 März 2014 06:57)
Da wir weder Internet besitzen noch haben werden (beide Rentner) bitten wir herzlich darum, dass wir trotzdem weiter Informationen erhalten! Ich habe meine Nachbarin gebeten dies zu schreiben.
Barbara Kirsch, Wetzen
#4
Ante + Ulrich Borchert(Sonntag, 30 März 2014 14:03)
Als langjährige Anwohner "Zum Lerchenberg" in Wetzen wären wir ebenfalls unmittelbar Betroffene.
Wir wollen Windkraftanlagen, aber bitte im sicheren Abstand von den Wohngebieten. Es gibt doch alternative Gebiete, die geeignet sind. Deshalb unterstützen wir diese Initiative, nicht nur mit
Unterschriften, sondern auch finanziell.
Wir wünschen Biowas viel Erfolg.
Antje und Ulrich Borchert
#5
Walter Mette(Mittwoch, 14 Mai 2014 18:29)
Denke, dass hier ein Grundproblem angesprochen werden muss.
Der Landkreis stützt sich auf bestehende Vorbehaltsgebiete, die heute gegenüber den notwendigen
Vorrangflächen für Windenergie als zweitrangig zu bezeichnen sind. Also ist hier eine entsprechende Umwidmung notwendig und durchaus möglich, um den berechtigten Interessen der Bürger zu
entsprechen.
Der Landkreis sieht das als nicht durchführbar an, weil dann die gesamte frühre Planung der Vorbehaltsflächen auf Landkreisebene erneut durchzuführen wäre; auch weil die Forstwirtschaft hiermit nicht
einverstanden sei.
Neue Gegebenheiten aber erfordern neue Überlegungen und neue Regelungen! Es kann und darf nicht sein, dass – bisher nicht genutzte und absehbar nicht genutzte - Vorbehaltsflächen festgeschrieben
bleiben, während vorrangig notwendige – den Interessen der Bürger gerechte – Vorrangflächen für Windenergie als nachrangig gegenüber den Vorbehaltsflächen behandelt werden.
Hier ist den geänderten Verhältnissen Rechnung zu tragen! Ganz besonders im Hinblick auf die vielfältig beschriebenen Belästigungen und Belastungen, die die Windenergie in nicht unbedingt notwendiger
Nähe zu Ansiedlungen mit sich bringt.
Denke, dass hier nicht die Interessen am Bestand der Gegebenheiten den Vorrang haben dürfen, sondern umgekehrt, die Berücksichtigung der sich geänderten Bedarfslage im Interesse der Bürger!
Hier hat auch der Landkreis die Schutzpflichten gemäß unserer Verfassung zu berücksichtigen und entsprechend den geänderten Gegebenheiten Rechnung zu tragen. Bei objektiver Betrachtung dürfte ggf.
eine entsprechende Verwaltungsklage auch zu begründen sein und zum Erfolg führen.
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Astrid Eckermann (Dienstag, 11 März 2014)
Diese Seite ist sehr gut strukturiert und sehr aussagekräftig!
Als Anwohnerin der Straße „Zum Lerchenberg“ in Wetzen - und damit im Erstfall eine direkt Betroffene - kann ich diese Bürgerinitiative in ihren Forderungen nur unterstützen. Ich habe daher 100 € als Spende überwiesen und hoffe, dass auch viele Bürger aus diesem Ort endlich aufwachen und sich ebenfalls nach ihren Möglichkeiten beteiligen.
Weiterhin hoffe ich, dass auch der Bürgermeister der Gemeinde Oldendorf die Forderung der Bürgerinitiative unterstützt.
Einen ganz großen Dank an BIWOS für das Engagement und viel Erfolg!!!
Astrid Eckermann
Uwe Petersen (Mittwoch, 12 März 2014 23:12)
Ich finde es eine gelungene Homepage.
Wie Sie ganz richtig erwähnen, lebt der Verein durch seine Mitglieder. Wo finde ich das Aufnahmeformular? Wie hoch ist der Mitgliedsbeitrag?
Die Konto-Nr. für eine Spende habe ich schon notiert. In den nächsten Tagen wird etwas bei Ihnen ankommen.
Ich wünsche Ihnen und uns den Erfolg für die Ziele, die wir uns auf die Fahne geschrieben haben.
Uwe Petersen, Südergellersen
Barbara + Hans Otto Kirsch (Freitag, 21 März 2014 06:57)
Da wir weder Internet besitzen noch haben werden (beide Rentner) bitten wir herzlich darum, dass wir trotzdem weiter Informationen erhalten! Ich habe meine Nachbarin gebeten dies zu schreiben.
Barbara Kirsch, Wetzen
Ante + Ulrich Borchert (Sonntag, 30 März 2014 14:03)
Als langjährige Anwohner "Zum Lerchenberg" in Wetzen wären wir ebenfalls unmittelbar Betroffene.
Wir wollen Windkraftanlagen, aber bitte im sicheren Abstand von den Wohngebieten. Es gibt doch alternative Gebiete, die geeignet sind. Deshalb unterstützen wir diese Initiative, nicht nur mit Unterschriften, sondern auch finanziell.
Wir wünschen Biowas viel Erfolg.
Antje und Ulrich Borchert
Walter Mette (Mittwoch, 14 Mai 2014 18:29)
Denke, dass hier ein Grundproblem angesprochen werden muss.
Der Landkreis stützt sich auf bestehende Vorbehaltsgebiete, die heute gegenüber den notwendigen
Vorrangflächen für Windenergie als zweitrangig zu bezeichnen sind. Also ist hier eine entsprechende Umwidmung notwendig und durchaus möglich, um den berechtigten Interessen der Bürger zu entsprechen.
Der Landkreis sieht das als nicht durchführbar an, weil dann die gesamte frühre Planung der Vorbehaltsflächen auf Landkreisebene erneut durchzuführen wäre; auch weil die Forstwirtschaft hiermit nicht einverstanden sei.
Neue Gegebenheiten aber erfordern neue Überlegungen und neue Regelungen! Es kann und darf nicht sein, dass – bisher nicht genutzte und absehbar nicht genutzte - Vorbehaltsflächen festgeschrieben bleiben, während vorrangig notwendige – den Interessen der Bürger gerechte – Vorrangflächen für Windenergie als nachrangig gegenüber den Vorbehaltsflächen behandelt werden.
Hier ist den geänderten Verhältnissen Rechnung zu tragen! Ganz besonders im Hinblick auf die vielfältig beschriebenen Belästigungen und Belastungen, die die Windenergie in nicht unbedingt notwendiger Nähe zu Ansiedlungen mit sich bringt.
Denke, dass hier nicht die Interessen am Bestand der Gegebenheiten den Vorrang haben dürfen, sondern umgekehrt, die Berücksichtigung der sich geänderten Bedarfslage im Interesse der Bürger!
Hier hat auch der Landkreis die Schutzpflichten gemäß unserer Verfassung zu berücksichtigen und entsprechend den geänderten Gegebenheiten Rechnung zu tragen. Bei objektiver Betrachtung dürfte ggf. eine entsprechende Verwaltungsklage auch zu begründen sein und zum Erfolg führen.